Lohnfortzahlung bei isolation ohne impfung
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Der impfstatus darf hierbei aber nicht das alleinige kriterium sein. Eine quarantäne, die vom gesundheitsamt angeordnet wird, begründet aber in der regel einen anspruch. Bei einer freiwilligen selbstisolation ohne behördliche anordnung sieht es rechtlich meist anders aus.
Homeoffice war ihm als Produktionsmitarbeiter in einem Unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie nicht möglich. In der Anfangszeit hatte er Husten, Schnupfen und Kopfschmerzen, woraufhin der Arzt ihm eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellte. Offene kommunikation kann hier viel klären.
Manche arbeitgeber zeigen kulanz, auch wenn keine rechtliche verpflichtung besteht. Aufgrund behördlicher Anordnung hatte er sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Das BAG hat mit seiner aktuellen Entscheidung hier Klarheit geschaffen.
Er war der Meinung, er schulde ihm für den Quarantänezeitraum keine Entgeltfortzahlung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entscheiden, dass Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen, wenn sich Arbeitnehmende aufgrund einer SARS-CoVInfektion in behördlich angeordneter Quarantäne befunden haben und deshalb nicht arbeiten konnten.
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung. Arbeitgeber müssen Entgeltfortzahlung für die Zeit leisten, die ein Arbeitnehmer wegen eines positiven Coronatests in behördlicher Quarantäne verbringen musste. Wenn jemand ohne impfung isoliert werden muss, ist die frage nach der lohnfortzahlung oft nicht einfach.
Während der gesamten Zeit konnte der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nicht verrichten. Arbeitnehmer, die sich während der Corona-Pandemie in Quarantäne begeben mussten, haben auch ohne Impfung Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Der positive Test und die Quarantäneanordnung reichten seiner Meinung nach, um eine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Arbeitgeber haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung, wenn Arbeitnehmer während der Corona-Pandemie positiv getestet wurden und in Quarantäne mussten.
Mit der Entgeltabrechnung für den Monat Januar zog der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitslohn für zehn Tage ab. Manchmal gibt es klauseln, die solche fälle abdecken. Grundsätzlich gibt es keinen automatischen anspruch auf lohnfortzahlung, nur weil man nicht geimpft ist und sich isolieren muss.
Das entschied das Bundesarbeitsgericht in. Die Vorinstanz habe zutreffend erkannt, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Coronainfektion durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert war, ohne dass es darauf ankam, ob bei ihm durchgehend Symptome vorlagen.
Im zweifelsfall ist rechtlicher rat ratsam. Arbeitgeber müssen Beschäftigten für die Zeit, in der sie wegen einer symptomlosen Coronainfektion in behördlicher Quarantäne waren und daher nicht zur Arbeit kommen konnten, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten.
Das LAG Hamm bejahte die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Folgebescheinigung stellte der Hausarzt mit Verweis auf das positive Testergebnis und die Absonderungsanordnung nicht aus.
Doch die damit verbundenen rechtlichen Probleme beschäftigen die Gerichte heue noch. Müssen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten, wenn Beschäftigte wegen einer symptomlosen Coronainfektion in behördlicher Quarantäne sind und nicht zur Arbeit kommen können?
Auch die betriebliche regelung spielt eine wichtige rolle. Eine krankschreibung durch den arzt ist eine weitere möglichkeit, wenn gesundheitliche gründe vorliegen. Diese Voraussetzungen lagen im vorliegenden Fall nach Auffassung des BAG vor.
Hier müssen die individuellen arbeitsvertragsbedingungen genau geprüft werden. Es ist wichtig, frühzeitig das gespräch mit dem arbeitgeber zu suchen.
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Für diese Zeit leistete der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Das BAG hat mit seiner aktuellen Entscheidung hier Klarheit geschaffen. Müssen Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten, wenn Beschäftigte wegen einer (symptomlosen) Coronainfektion in behördlicher Quarantäne sind und nicht zur Arbeit kommen können?
Der nicht gegen Corona geimpfte Arbeitnehmer wurde im Dezember positiv auf das Coronavirus getestet. Das gilt unabhängig vom Impfstatus, entschied das BAG. Die Coronapandemie ist vorbei.